Wo steht eigentlich die Umsetzung der UN-BRK?

2014 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention durch die Schweiz ratifiziert. Das Übereinkommen ist ein klares Bekenntnis zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderungen und ihrer Integration in die Gesellschaft. Was lässt sich aus heutiger Sicht für die Schweiz darüber sagen? Für ein Auftragsprojekt sind wir in einer Umfeldanalyse u.a. dieser Frage nachgegangen und haben nebst Selbstvertretenden auch Expertinnen und Experten aus der Praxis und aus dem nahen Ausland befragt. Der Befund ist ziemlich eindeutig: Es ist noch ein weiter Weg bis die Ziele und Visionen, die in der UN-BRK stecken, erfüllt und umgesetzt sind.

Nichtsdestotrotz sind – gerade auf der Ebene der Einrichtungen und Verbände – die Inhalte der Konvention und deren Konsequenzen für den stationären Bereich ein grosses Thema und schrittweise werden Ideen entwickelt und umgesetzt. So wurde durch die Experteninterviews deutlich, dass eine Diversifizierung von Wohnformen und von Arbeits- und Beschäftigungsorten nötig ist, damit Menschen mit Behinderung überhaupt eine Wahlmöglichkeit haben. Der Fokus wird auch vermehrt auf ambulante Wohnangebote gelegt, wie z.B. Wohngemeinschaften oder Einzelwohnungen innerhalb von Wohnbau-Genossenschaften, Begleitetes oder Betreutes Wohnen etc. Parallel dazu werden in Einrichtungen Gremien und Räte gegründet, in welchen sich die Bewohnenden bzw. ihre Vertretungen einbringen und (mit-)entscheiden können.

Um möglichst selbstbestimmt entscheiden zu können, muss eine partizipative Kultur er- und gelebt werden und dies geschieht nicht von heute auf morgen. Im Interview mit Mitgliedern von Mensch zuerst wurde sehr deutlich, wie wichtig Bildung ist und insbesondere die Auseinandersetzung mit sich als Person, mit eigenen Wünschen, Stärken, Ressourcen und Motivationen – wo will ich mich wie einbringen? Was ist mir wichtig? Bildungsangebote (wie z.B. Selbstvertreterausildungen etc.) sind nötig, um der in der UN-BRK geforderten Selbstbestimmung gerecht zu werden.

Text: Luzia Bertogg