Die UNO-Behindertenrechtskonvention hält unter anderem das Recht auf selbstbestimmtes Wohnen fest. Doch was bedeutet das für die von der Valida betreuten Personen im konkreten Fall? Wie steht es um die Gratwanderung zwischen Selbstbestimmung und Betreuung? Miriam Meuth, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kompetenzzentrum Soziale Räume des Institutes für Soziale Arbeit, und Beda Meier, Direktor der Valida, im Gespräch über das Wohnen und dessen Bedeutung für Menschen mit Behinderungen.
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